Therapieablauf
Dazu werden Informationen vom jungen Patient, den Eltern sowie anderen wichtigen Bezugspersonen erhoben und überdies die Lebensgeschichte der Eltern mit einbezogen. In der Diagnosephase werden auch psychologische Tests, z.B. Intelligenz- und Konzentrationstests sowie Fragebögen zur Persönlichkeit und Symptomatik durchgeführt und das Verhalten des Mädchens oder Jungen beobachtet. Um das Bild vom Kind/Jugendlichen und seiner Erkrankung zu vervollständigen, können zudem die Einschätzungen durch die Lehrer sowie Vorbefunde aus vorherigen Behandlungen mit einbezogen werden. Dies geschieht aber nur dann, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich damit einverstanden sind.
Entscheiden sich Patient, Eltern und Therapeutin für eine Therapie, stellt die Therapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse, der von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Zudem muss das Kind/der Jugendliche vom Arzt untersucht werden, um auszuschließen, dass die Ursache der psychischen Störung ausschließlich auf einer körperlichen Erkrankung beruht. In diesem Falle ist eine andere ärztliche Behandlung anstelle einer Psychotherapie erforderlich. Zudem soll geklärt werden, ob eine ärztliche und medikamentöse Behandlung begleitend sinnvoll ist. Über das Ergebnis der Untersuchung wird die Therapeutin durch den „Konsiliarbericht“ des Arztes informiert. Des Weiteren erstellt die Therapeutin ein Gutachten zur Erkrankung des Patienten, das in anonymisierter Form an einen von der Krankenkasse beauftragten Gutachter gesendet wird. Dabei sind Krankenkasse, Gutachter und Therapeutin gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nach der Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse wird schnellstmöglich mit der Behandlung begonnen. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst für gewöhnlich 25 Behandlungsstunden. Sechs gesonderte Sitzungen stehen für die Einbeziehung der Bezugspersonen zur Verfügung. Eine Langzeittherapie umspannt 45 Behandlungsstunden und elf Bezugspersonenstunden. Abweichungen hiervon sowie eine Verlängerung der Therapie über die 45 Stunden hinaus sind möglich.